Ärztliche Verordnung
für Ernährungsberatung
Nachfolgend finden Sie das Verordnungsformular als komprimiertes Word-Dokument (.zip) zum Download:
Die Kosten für ärztlich verordnete Ernährungsberatungen werden gemäss Art. 9b KVG von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Santésuisse wird keine Überweisung verrechnet.
Vollständig ausgefüllte Verordnungsformulare können per Post, Fax oder gesicherter Mailverbindung direkt an uns übermittelt werden. Weitere administrative Arbeiten fallen keine an. Nach Abschluss der Beratung wird dem zuständigen Hausarzt ein kurzer Bericht über den Verlauf und der erreichten Ziele geschickt.
Die Kosten für ärztlich verordnete Ernährungsberatungen werden gemäss Art. 9b KVG von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Santésuisse wird keine Überweisung verrechnet.
Vollständig ausgefüllte Verordnungsformulare können per Post, Fax oder gesicherter Mailverbindung direkt an uns übermittelt werden. Weitere administrative Arbeiten fallen keine an. Nach Abschluss der Beratung wird dem zuständigen Hausarzt ein kurzer Bericht über den Verlauf und der erreichten Ziele geschickt.